Kurtz.Lynen Rechtsanwälte
Arbeitsrecht, IT-Recht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht in Wiesbaden und Taunusstein
Rechtsgebiete
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Kontakt zu den Rechtsanwälten

Ihre Traditionskanzlei aus Taunusstein vertritt Sie in Wiesbaden, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit.

So erreichen Sie uns

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Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 9:00 – 13:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr.

Kontaktieren Sie uns daher gerne per E-Mail mit Ihren Fragen und einer Rückrufbitte – wir melden uns bei Ihnen.

Bei uns sind Sie in guten Händen

Kurtz.Lynen Rechtsanwälte sind eine Traditionskanzlei mit Sitz in Taunusstein. Wir betreuen Mandanten seit über 30 Jahren in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. 

Dabei haben wir uns stets einen Blick für einfache und pragmatische Lösungen bewahrt.

Wir beraten Sie ausführlich und finden die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Nutzen Sie unser Kontaktformular

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren. Gerne können Sie bereits Unterlagen zur Verfügung stellen.

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Vollmacht

Hier können Sie uns bequem online eine Vollmacht erteilen:

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Was muss ich vor der Beauftragung wissen?

Schritt 1: Erster Kontakt

Schicken Sie uns Ihr Anliegen kurz umrissen in einer E-Mail zu und fügen Sie am besten auch schon Unterlagen bei. Wenn es sich um ein Rechtsgebiet handelt, das wir für Sie bearbeiten, vereinbaren wir mit Ihnen ein Erstgespräch.

Kostet das was? 

Durch das reine Übersenden Ihres Anliegens bzw. der Unterlagen fallen keine Kosten an. Ein telefonisches Erstberatungsgespräch kann mit den dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Dies werden wir aber mit Ihnen im Telefonat besprechen.

Selbstverständlich kostet unsere Dienstleistung Geld, in manchen Fällen übernimmt dies die gegnerische Versicherung (Verkehrsunfall) oder Ihre Rechtsschutzversicherung oder der Gegner. Auch das können wir in einem ersten Telefonat miteinander besprechen.

Im ersten Telefonat besprechen wir, wie wir unsere Dienstleistung berechnen. 

In Fällen in denen wir unser Honorar nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung abrechnen können (das ist der Mindestsatz, den Anwälte in Deutschland abrechnen müssen), vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundenhonorar, welches wir minutengenau abrechnen und vereinbaren ein sog. Cap, also einen Maximalrahmen.

 

Uns ist wichtig, dass unser Honorar für alle Beteiligten transparent gestaltet ist und Sie die volle Kostenkontrolle haben.

Zunächst ordnen wir Ihr Anliegen einem Rechtsgebiet zu und schauen, welche Anwältin oder welcher Anwalt aus unserem Team am besten zu Ihnen passt. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Ansprechpartner immer die gleiche Person. So ist sichergestellt, dass kein Zeitverlust entsteht oder dass Missverständnisse aufkommen.

Wenn Ihnen unsere Arbeitsweise zusagt, kontaktieren Sie uns. In einem unverbindlichen Telefonat können wir einander kennenlernen.

 

Schritt 1: Kennenlerngespräch

Schritt 2: Unterschreiben einer Vollmacht

Schritt 3: Wir machen uns sofort an die Arbeit

Zu Ihrem und unserem Schutz

um Sie und uns in diesen besonderen Zeiten zu schützen, bitten wir um Beachtung:

  1. Der Zutritt zur Kanzlei wird aktuell nur nach Terminvereinbarung gewährt und nur, wenn die persönliche Anwesenheit zum Termin erforderlich ist.
  2. Sollten Sie bei sich einen Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verzichten Sie bitte auf einen Besuch unserer Kanzlei.
  3. Im Falle eines Termins: Bitte erscheinen Sie nicht vor der vereinbarten Zeit in unserer Kanzlei.
  4. Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  5. Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten, statt sie in der Kanzlei persönlich abzugeben.

Wir bitten um Verständnis – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Kanzlei Kurtz & Lynen